Impfen ist besser als heilen




Viele Pferdehalter unterschätzen heute noch die Gefahren, die von Virusinfektionen wie Influenza oder Herpes hervorgerufen werden könne. Dabei gibt es einen ausreichenden Schutz.

Impfen heißt, dem Organismus einen Stoff zu verabreichen, der die Bildung des genau gegen dieses Antigen gerichteten Abwehrstoffes verlasst. Das ist die aktive Schutzimpfung. Dem gegenüber steht die passive Immunisierung. In diesem Fall erhält das Lebewesen direkt die gewonnenen Antikörper. Dieser schnelle Schutz ist nur kurzfristig belastbar, da die Antikörper als Eiweißbausteine im Verlaufe weniger Wochen im Organismus abgebaut werden. Dagegen hat die aktive Schutzimpfung einen langfristig belastbaren Immunschutz zur Folge. Er kann durch konsequente durchführte Wiederholungen ein Leben lang aufrechterhalten werden.

Influenza


Die klassischen Erreger von Hustenerkrankungen sind die Pferdeinfluenzaviren. Dahinter verbergen sich Viren mit unterschiedlicher Flexibilität hinsichtlich der für die Impfstoffe so wichtigen antigenen Struktur.
Für die belastbare Immunität des Pferdes ist ein permanenter Impfzyklus erforderlich. Dieser beginnt mit der Durchführung der Grundimmunisierung im fünften Lebensmonat des Fohlens.

Die Grundimmunisierung besteht aus zwei Impfungen im Abstand von sechs bis acht Wochen, gefolgt von einer dritten, ein halbes Jahr nach der zweiten Impfung. Wichtig ist, die Fohlen nicht zu früh zu impfen, da zum einen mütterliche Antikörper aus dem Kolostrum von geimpften oder von Influenza-infizierten Stuten über sechsten Monat hinaus im Fohlen durchhalten und den Impferfolg gefährden können. Zum anderen reagieren Fohlen jenseits des 6. Lebensmonats auf Impfungen mit inaktivierten Antigenen mit einer besseren Antikörperbildung als jüngere Fohlen. Dringend sind Wiederholungsimpfungen im Abstand von sechs Monaten zu empfehlen. Desgleichen ist es unerlässlich, alle Pferde eines Bestandes zu impfen.


Herpesviren

Neben den Influenzaviren spielt Herpes eine große Rolle. Die meisten Herpesviren bleiben nach der ersten Infektion im infizierten Tier erhalten. Das Pferd, das einmal infiziert ist, bleibt dies über längere Zeiträume, vielleicht sogar ein Leben lang. Unter Stress werden diese Viren ausgeschieden und können dabei sowohl das betroffene Tier als auch weitere Pferde, die vom virusausscheidenden Tier angesteckt werden, erkranken lassen. Zum sinnvollen Schutz vor Atemsinfektionen gehört neben der Immunisierung mit Pferdeinfluenzaimpfstoffen auch die Equinen Herpesviren der Typen EHV 1 und EHV 4. Aus diesem Grunde wurden Kombinationsimpfstoofe entwickelt, in denen neben den Influenzaviren auch diese Herpesviren enthalten sind. Darüber hinaus gibt es Einzelimpfstoffe, in denen nur die Pferdeherpesviren in inaktivierter Form vorliegen. Beide Impfstoffarten können für die Anwendung in der Praxis empfohlen werden. Mit derartigen Impfstoffen sollten Fohlen ebenfalls im Alter des 5. Lebensmonat g rundimmunisiert werden, wobei die 2.Impfung im Abstand von sechs bis acht Wochen nach der ersten Impfung durchgeführt wird. Sechs Monate nach der 2. Impfung erfolgt die 3. Impfung zum Abschluss der Grundimmunisierung. Wiederholungsimpfungen werden in sechsmonatigem Intervall durchgeführt. Somit besteht der gleiche Impfrhythmus wie bei Einsatz von Influenzaimpfstoffen. Wie bei der Impfung gegen die Pferdeinfluenza sind auch hier alle Pferde eines Bestandes unter permanentem Impfschutz zu halten. Erst dadurch ist der Schutz vor klinisch manifester Neuinfektion sowie den klinischen Folgen der Reaktivierung der latenten Infektion zu erwarten.


Tetanus


Der Erreger des Wundstarrkrampfes lebt immer in der Umgebung des Pferdes und ist infektionstüchtigem Zustand ständig präsent.. Jedes Pferd sollte aufgrund der permanenten Infektionsgefahr gegen Tetanus geimpft sein. Diese Schutzimpfung ist die einzige vorbeugende Maßnahme, um das Pferd vor dem häufig tödlich verlaufenden Wundstarrkrampf zu schützen. Dafür stehen Tetanustoxoidimpfstoffe als Monoimpfstoffe sowie Kombiimpfstoffe zur Verfügung. Das Fohlen aus einer ordnungsgemäß gegen Tetanus geimpften Mutterstute erhält über deren Kolostrum Antikörper, die etwas bis zum 6. Lebensmonat durchhalten und einen Immunschutz verleihen. Werden Fohlen im 6. Monat grundimmunisiert, sind sie für ein Jahr geschützt. Das Intervall zwischen den beiden Impfungen der Grundimmunisierung bei Fohlen sollte dann etwa zehn Wochen betragen. Die erste Wiederholungsimpfung erfolgt ein Jahr nach dieser Grundimmunisierung, weitere Schutzimpfungen erfolgen in zweijährigem Intervall.


Tollwut


Die Tollwuterkrankung beim Pferd ist ein individuelles Ereignis, da nur das vom infizierten Fleischfresser gebissene Pferd erkrankt, die Infektion per Kontakt jedoch nicht auf weitere Pferde überträgt. Pferde in Weidehaltung speziell bei Offenhaltung, sollten gegen Tollwut geimpft werden. Fohlen können ab dem abgeschlossenen 4. Lebensmonat zu jedem Zeitpunkt in ein Immunisierungsprogramm einbezogen werden. Zur Erzielung eines belastbaren Impfschutzes für die Dauer eines Jahres genügt eine einzige Impfung pro Jahr. Es empfiehlt sich, Pferde drei bis vier Wochen vor Weidesaison impfen zu lassen, damit sie schon geschützt auf die Weide kommen.




Autor: Anton Baumann März 2003

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